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Reform

Kabinett beschließt Eckpunkte zur Sicherungsverwahrung

Nach wochenlanger heftiger Debatte über die Sicherungsverwahrung hat das Bundeskabinett am Mittwoch die Reform auf den Weg gebracht.
© dpa

Das Kabinett beschloss Eckpunkte, die auch eine dringend nötige Regelung für Altfälle umfassen. Danach sollen „psychisch gestörte“ Täter in besondere Einrichtungen kommen, um auf ihre Freilassung vorbereitet zu werden. Innen- und Justizministerium hatten in der vergangenen Woche eine grundlegende Einigung in der Sache verkündet. Die Kritik an den Plänen reißt jedoch nicht ab.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg müssen in Deutschland mindestens 80 Täter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, obwohl sie noch als gefährlich gelten. Sie sollen künftig in neuen Einrichtungen sicher untergebracht werden, wenn sie von Gutachtern als „psychisch gestört“ eingestuft wurden. Experten glauben jedoch, dass mit diesen Plänen die Freilassung von Tätern kaum verhindert werden kann. Neben dieser Regelung für Altfälle strebt FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger eine grundlegende Reform der Sicherungsverwahrung an.

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) warnte vor der geplanten Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, die weit nach einem Urteil verhängt werden kann. „Wir brauchen die Möglichkeit, einen rückfallgefährdeten Schwerverbrecher festzuhalten, auch wenn sich seine Gefährlichkeit erst in der Haftzeit zeigt“, sagte er der „Berliner Zeitung“ (Mittwoch). Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte Kritiker der Reform auf, bessere Vorschläge zu machen oder ruhig zu sein. Es gehe jetzt darum, schnell zu handeln, um den Sicherheitsinteressen der Bürger zu entsprechen.

dpa


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