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Bundesverfassungsgericht

Hartz-IV-Sätze verstoßen gegen das Grundgesetz

Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen, ist jedoch offen.
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Bis Jahresende müssen die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene neu berechnet sein, fordert das Bundesverfassungsgericht.

Bis Jahresende müssen die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene neu berechnet sein, fordert das Bundesverfassungsgericht.

© dpa

Die Bundesregierung muss die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene neu berechnen. Die bisherige Regelung verstoße gegen die Verfassung, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Die Berechnung sei nicht transparent genug. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht jedoch offen. Grundsätzlich muss aber bei einer der größten Sozialreformen in der deutschen Nachkriegsgeschichte erheblich nachgebessert werden. Sozialverbände, Kinderschutzbund und Gewerkschaften begrüßten das Urteil.

Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Damit drohen dem ohnehin durch eine Rekordneuverschuldung von fasst 100 Milliarden Euro schwer gebeutelten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV.

Die SPD sieht damit die Steuerpläne von Union und FDP als überholt an. Das Urteil bedeute, dass der Staat noch mehr Geld als bisher für Sozialleistungen ausgeben werde, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann. Damit seien „die ohnehin absurden Steuersenkungspläne der Koalition endgültig obsolet“.

In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV- Leistungen, darunter 1,7 Millionen Kinder. Besonders sie sollten besser gestellt worden, forderten die Richter. Die Diakonie lobte die Entscheidung aus Karlsruhe. „Die vom Grundgesetz garantierte Existenzsicherung ist nicht verwirklicht“, sagte Diakonie-Präsident Klaus-Dieter Kottnik am Dienstag nach der Urteilsverkündung. Jetzt müsse der Gesetzgeber schnellstmöglich handeln und die Regelsätze kindgerecht und existenzsichernd ausgestalten.

Allein höhere Kinderregelsätze lösen nach Einschätzung des Kinderschutzbundes bestehende Systemmängel der Familienförderung nicht. „Dieses System ist insgesamt sozial ungerecht, bürokratisch und intransparent“, sagte der Vorsitzende Heinz Hilgers. Sozialverbände und Betroffene hatten vor dem Urteil die Hoffnung geäußert, dass die Kinder von Hartz-IV-Empfängern deutlich mehr Unterstützung erhalten.

Von der Leyen stellt höhere Leistungen für Kinder in Aussicht

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hat derweil höhere Leistungen für die Bildung bedürftiger Kinder in Aussicht gestellt. Die CDU-Politikerin ließ vor Journalisten in Karlsruhe am Dienstag aber offen, ob dazu die Regelsätze angehoben oder Sachleistungen angeboten werden. Klar sei aber, dass etwas für die Bildungschancen der Kinder von Hartz-IV-Empfängern getan werden müsse. Und dies könne auch nicht an zu wenig Geld wegen der Haushaltsprobleme des Bundes scheitern.

Trotz der Niederlage des Bundes begrüßte von der Leyen ausdrücklich das Karlsruher Urteil, in dem eine neue Berechnung der Regelsätze sowohl für Kinder als auch Erwachsene gefordert wird. Die Ministerin sprach von einem „guten und wichtigen Tag für die Kinder“. Die Verfassungsrichter hätten die Grundlage der Berechnung für das Arbeitslosengeld II bestätigt, aber die Abschläge daran in Frage gestellt, wie sie vor allem für Kinder üblich sind.

Sie habe bereits eine Expertengruppe in ihrem Ministerium eingesetzt, die jetzt mit Hochdruck daran arbeiten werde, die erforderlichen Schlussfolgerungen aus dem Urteil zu ziehen. Von der Leyen sprach von einem engen Zeitrahmen, den das Gericht gesetzt habe, denn die notwendigen Zahlen zur Bedarfsermittlung würden erst im Herbst vorliegen. Dennoch müsse das neue Gesetz zur Berechnung der Regelsätze schon zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Die Ministerin schloss aus dem Urteil, es sei wichtig, dass Kinder auch von Hartz-IV-Empfängern Taschenrechner, Füller und Schreibblock hätten, um ihre Bildungschancen wahrnehmen zu können. Jetzt müsse man ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Geld- und Sachleistungen finden. So sei denkbar, den Kindern einen Schulranzen oder Füller zur Verfügung zu stellen, statt den Eltern Geld dafür zu geben.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durfte der Gesetzgeber, die damalige rot-grüne Bundesregierung, zur Sicherung eines „menschenwürdigen Existenzminimums“ feste Regelsätze schaffen. Aber deren Berechnung ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht korrekt gewesen. Sie müsse nun in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren. Damit waren die Klagen von drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein- Westfalen erfolgreich.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt bisher bei 359 Euro monatlich, bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).

dpa


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