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Juristisches Nachspiel

Anzeige wegen Geheimnisverrats in Kundus-Affäre

Die Veröffentlichung geheimer Unterlagen zur Kundus-Affäre im Internet wird voraussichtlich ein juristisches Nachspiel haben: Der Untersuchungsausschuss des Bundestags will Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) auffordern, Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrats zu stellen.
Norbert Lammert

Norbert Lammert

© dpa

Das sagten die Obleute von Union und SPD, Ernst-Reinhard Beck und Rainer Arnold, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur dpa. Das Vorgehen sei am Donnerstagabend in der Ausschusssitzung zwischen allen Fraktionen abgestimmt worden.

Hintergrund ist ein Artikel von „Spiegel Online“, in dem aus geheimen Akten zitiert wurde. Dem Bericht zufolge sollen der ehemalige ISAF-Regionalkommandeur für Nordafghanistan, Brigadegeneral Jörg Vollmer, und der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos in Potsdam, Generalmajor Rainer Glatz, schon früh Hinweise auf zivile Opfer des Bombardements zweier Tanklastzüge bei Kundus am 4. September gehabt haben. Zudem sollen Informationen des in Kundus für das Nachrichtenwesen zuständigen Offiziers aus dem militärischen Netz gelöscht worden sein.

Der Bericht überraschte die Ausschussmitglieder während ihrer Sitzung am Donnerstagnachmittag, in der Vollmer und Glatz eigentlich als Zeugen gehört werden sollten. Das Gremium entschied sich schließlich, die Vernehmungen auf eine Sondersitzung am 15. März zu verschieben und eine Anzeige wegen Geheimnisverrats in die Wege zu leiten.

„Ich halte das für einen Skandal, wenn ständig aus geheimen Unterlagen zitiert wird“, sagte Unions-Obmann Beck der dpa. Auch der SPD-Politiker Arnold verwies darauf, dass schon zu einem Zeitpunkt aus geheimen Akten zitiert worden sei, als sie dem Ausschuss noch gar nicht vorlagen. Deshalb könnten diese eigentlich nur aus dem Verteidigungsministerium an die Öffentlichkeit gelangt sein.

dpa


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