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Verwaltungsgerichtshof

Verbot von Internetsportwetten und Werbung in Bayern bestätigt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das Verbot von Internetsportwetten und entsprechender Onlinewerbung in Bayern für rechtmäßig erklärt.
Keine Sportwetten in Bayern.

Keine Sportwetten in Bayern.

© Oliver Lang/ddp

In einem am Montag veröffentlichten Beschluss bestätigten die Richter eine Untersagung der Regierung von Mittelfranken, die sich gegen einen kommerziellen Glücksspielanbieter richtete. Dem in Sachsen ansässigen Anbieter bleibt es demnach untersagt, über das Internet Sportwetten in Bayern zu veranstalten und zu vermitteln sowie für öffentliche Glücksspiele zu werben.

Im März hatte die Regierung von Mittelfranken zunächst Untersagungsbescheide gegen den Anbieter von Internetsportwetten erlassen, im April auch gegen die Sportwettenwerbung. Darin wurde ihm untersagt, bayerischen Internetnutzern Sportwetten anzubieten und Internetwerbung zu zeigen, soweit diese für bayerische Internetnutzer sichtbar ist.

Das sächsische Unternehmen muss nun laut der Regierung von Mittelfranken sein Sportwettenangebot und seine Internetwerbung hinsichtlich bayerischer Internetnutzer vollständig einstellen. Die Bescheide werden mittels Zwangsgeldern vollstreckt.

Der BayVGH knüpfte damit an seine bisherige Rechtsprechung an. Bereits im November verurteilten die Richter die Betreiberin eines Online-Sportnachrichtendienstes dazu, Werbung für Sportwetten für Internetnutzer aus dem Freistaat zu sperren.

ddp


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