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Keine Klage

Rowohlt und „Spiegel“ legen Streit um Kehlmann-Porträt bei

Missverständnisse über die geplante Berichterstattung: Der Rowohlt Verlag und das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ haben ihren Streit um die Veröffentlichung eines Porträts über den Autor Daniel Kehlmann beigelegt.
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Vor der Veröffentlichung von Daniel Kehlmanns Roman "Ruhm" kam es zu Missverständnissen zwischen dem "Spiegel" und dem Rowohlt-Verlag.

Vor der Veröffentlichung von Daniel Kehlmanns Roman "Ruhm" kam es zu Missverständnissen zwischen dem "Spiegel" und dem Rowohlt-Verlag.

© Brigitte Friedrich

Beide Seiten stimmten darin überein, dass es vor der Veröffentlichung von Kehlmanns Roman „Ruhm“ zu Missverständnissen über die geplante Berichterstattung gekommen sei, teilte der Rowohlt Verlag am Montag in Reinbek bei Hamburg mit. Deren Auswirkungen seien allerdings in keine nachweisliche Rechtsverletzung gemündet. Rowohlt nehme daher die Klage gegen das Nachrichtenmagazin zurück.

Ende Juni hatten beide Seiten vor dem Hamburger Landgericht zugestimmt, bis 18. August eine Einigung erzielen zu wollen. Dieses Datum hatte der Vorsitzende Richter Michael Perels als Verkündigungstermin festgesetzt. Auslöser des Streits war ein Kehlmann-Porträt im „Spiegel“, in dem dessen neuer Roman „Ruhm“ bereits zwei Wochen vor dem offiziellen Verkaufsstart besprochen wurde.

Der Rowohlt Verlag sah damit sowohl seine als auch die Urheberrechte des Autors verletzt und forderte zunächst unter anderem, dass der „Spiegel“ dies öffentlich zugibt. Nach Ansicht des Verlages war ursprünglich die Veröffentlichung des Kehlmann-Porträts zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart worden. Weil das Porträt nicht nur eine Inhaltsangabe des Buches, sondern auch eine Stilkritik enthalten sowie den Aufbau des Romans besprochen habe, sei der Beitrag als Buchrezension wahrgenommen worden.

Der „Spiegel“ hatte demgegenüber argumentiert, die mit Rowohlt geschlossene Vertraulichkeitsvereinbarung über eine Besprechung des Romans habe die Veröffentlichung des strittigen Beitrags vor dem Erstverkaufstag des Buches erlaubt.

ddp


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