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Oberlandesgericht Celle entscheidet

Landesmuseum Hannover könnte Tiepolo-Gemälde verlieren

Schnäppchen aus Paris: Verliert das Landesmuseum Hannover sein kostbares Tiepolo-Gemälde? Die Entscheidung liegt beim Oberlandesgericht Celle.
Tiepolos „Die Wunderheilung des zornigen Sohnes“ von 1754/1760 kam 1985 auf dubiose Weise nach Hannover.

Tiepolos „Die Wunderheilung des zornigen Sohnes“ von 1754/1760 kam 1985 auf dubiose Weise nach Hannover.

© Landesmuseum Hannover
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Zwischen Kunsthändlern und Kriminellen gibt es eine Grauzone, einen „empfindlichen Bereich“, wie das Julian Radcliffe, der Gründer des Art Loss Register, einmal vornehm ausdrückte. Als Kunstkäufer muss man sehr genau achtgeben, auf was man sich einlässt, erst recht, wenn man für ein öffentliches ­Museum Einkäufe tätigt. Das Oberlandesgericht Celle wird sich am Mittwoch mit ­einem Fall beschäftigen, bei dem der Verdacht der Verletzung der „Sorgfaltspflicht“ durch das Niedersächsische Landesmuseum Hannover im Raum steht.

Es geht um ein wertvolles Gemälde des venezianischen Rokokomeisters Giovanni Battista Tiepolo (1696–1770). Das 48 mal 29 Zentimeter große Werk mit dem Titel „Die Wunderheilung des zornigen Sohnes“ wurde 1985 unter, gelinde gesagt, abenteuerlichen Umständen vom damaligen Oberkustos der Landesgalerie, Meinolf Trudzinski, in Paris für das Land Niedersachsen gekauft.

Der Kustos hatte den diskreten Hinweis erhalten, dass das Werk aus Adelsbesitz zum Verkauf anstehe. Er stieß in Paris auf eine Dame mit dem klingenden Namen Madame Grati Baroni de Piqueras – in Kunsthändlerkreisen eine gänzlich Unbekannte. Der Kustos durfte das in einem Safe liegende Werk kurz besichtigen, Exportpapiere konnte die Dame für das italienische Meisterwerk nicht vorweisen. Der Kustos kaufte trotzdem. Es war mit 330.000 Mark ein Schnäppchen. Die Mittel kamen aus der Stiftung des Kommerzienrats Georg Spiegelberg.

Dann brachte Trudzinski das Werk in einer Plastiktüte am Zoll vorbei nach Deutschland. Das behauptet jedenfalls der Berliner Anwalt Peter Raue. Er vertritt die Familie Ferrari di Valbona, in deren Besitz das Gemälde war, bis es 1979 aus einem Pariser Apartment gestohlen wurde.

Gut 15 Jahre hing der Tiepolo in Hannover, ohne dass ein Schatten auf das Bild fiel. 2001 meldete sich der Anwalt der Familie Ferrari di Valbona, Gabriele Crespi Reghizzi, beim Landesmuseum. Die Anfrage auf Herausgabe des Diebesguts wurde im Landesmuseum offenbar nicht besonders freundlich aufgenommen. Wie „boasters“ (Aufschneider) sei man behandelt worden, klagen die Nachkommen der Bestohlenen.

Am 11. Januar 2007 wies das Landgericht Hannover die Klage in erster Instanz zurück. Zwar hatte ein Gutachter, Prof. Jan Kelch von der Berliner Gemäldegalerie, eine Verletzung der Sorgfaltspflicht in zwei Punkten festgestellt, bei der „Risikobereitschaft im Umgang mit der Händlerin“ sowie den Exportformalitäten. Diese seien vom Museum „als Problemstellung nicht im Ansatz begriffen“ worden. Doch das Gericht vertrat die Ansicht, der Kauf sei „gutgläubig“ erfolgt und der Fall verjährt.

Die italienische Familie legte daraufhin Berufung ein. Nun wird das Oberlandesgericht in Celle neu darüber entscheiden. „Für uns ist das Ergebnis des Landgerichts Hannover entscheidend“, sagte gestern der Sprecher des niedersächsischen Kulturministeriums, Rüdiger Fischer. Zu einer näheren Stellungnahme sind, solange das Verfahren läuft, weder das Ministerium noch das Landesmuseum bereit.

Der Staranwalt Peter Raue ist zuversichtlich, dass seine Mandanten recht bekommen. Wenn das geschehen sollte, müsste das Landesmuseum das Werk mit einem Wert im hohen sechsstelligen Euro-Bereich herausgeben.

[Johanna Di Blasi]

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