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Geldstrafe wegen Ohrfeigen

Prinz Ernst August will auch drittes Urteil anfechten

Ernst August Prinz von Hannover (56) lässt nicht locker. Er will auch das dritte Urteil wegen seiner Ohrfeigen gegen einen Discobesitzer in Kenia anfechten. Am Dienstag war seine Geldstrafe auf 200.000 Euro reduziert worden.
Geht in die nächste Instanz: Prinz Ernst August von Hannover.

Geht in die nächste Instanz: Prinz Ernst August von Hannover.

© ap

Das juristische Nachspiel einer Attacke von Ernst August Prinz von Hannover auf einen Discobesitzer in Kenia nimmt kein Ende. Der Welfenprinz wolle eine vollständige Aufklärung des Vorfalls von vor zehn Jahren und werde gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim Revision einlegen, sagte sein Anwalt Hans Wolfgang Euler am Mittwoch. Der Hildesheimer Richter hatte am Dienstag die Glaubwürdigkeit sowohl des Prinzen als auch des Opfers infrage gestellt. „Wir wollen juristisch klären, ob diese Entscheidung richtig ist“, sagte Euler.

Dafür, dass der Adlige einen Discobesitzer in Kenia ohrfeigte, muss er nach dem jüngsten Urteil wegen einfacher Körperverletzung nun 200 000 Euro zahlen, zuvor waren es 445 000 Euro gewesen. Zufrieden ist er aber mit dem Richterspruch nicht. Es gehe darum, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Discobesitzer jahrelang Lügen über den Vorfall verbreitet habe, die den Prinzen diffamiert hätten, sagte Euler. Dies sei aufgrund der Beweislage eindeutig möglich.

Das Opfer habe sich mit dem „Aufbauschen seiner Verletzungen selbst um seine Glaubwürdigkeit gebracht“, hatte der Richter in seiner Urteilsbegründung am Dienstag gesagt. Der Discobesitzer hatte von mehreren Faustschlägen in den Brust- und Bauchbereich gesprochen. Bei dem Angriff habe er Todesängste ausgestanden und sei schwer verletzt worden. Beweise hat es laut Gericht dafür aber nicht gegeben.

Eine Entscheidung über die Revision könnte bis zum Sommer fallen, sagte die Sprecherin des zuständigen Oberlandesgerichts Celle, Stephanie Springer, am Mittwoch. Zunächst habe die Verteidigung nach Zustellung des Urteils einen Monat Zeit, den Antrag zu begründen. In der Revision wird das Urteil auf rechtliche Fehler überprüft und darauf, ob zum Beispiel die Beweise richtig gewürdigt wurden. Möglich sei die Zurückweisung des Antrags. Das Urteil könne aber auch aufgehoben werden und die Sache müsse dann komplett neu verhandelt werden, sagte Springer.

lni


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