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Geldstrafe reduziert

Prinz Ernst August muss nur noch 200.000 Euro zahlen

Erfolg für Ernst August Prinz von Hannover: Zehn Jahre nach seinem Angriff auf einen Diskobesitzer in Kenia hat das Gericht am Dienstag die Geldstrafe für den Adligen reduziert. Der Mann von Caroline von Monaco muss für die Attacke nur noch 200.000 Euro Geldstafe zahlen.
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Ernst August Prinz von Hannover

Ernst August Prinz von Hannover

© dpa

Zehn Jahre nach dem Angriff auf einen Diskothekenbesitzer in Kenia hat das Gericht die Geldstrafe für Ernst August Prinz von Hannover reduziert. Der Mann von Caroline von Monaco muss für die Attacke nur noch 200.000 Euro Geldstafe zahlen, urteilte am Dienstag das Landgericht Hildesheim. 2004 war Ernst August noch zu 445.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Der Prinz selber hatte das Verfahren angestrengt, weil er unzufrieden mit dem vorherigen Richterspruch gewesen war. Ernst August war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. Die Kosten der Verhandlung muss die Staatskasse tragen.

Als nunmehr viertes Gericht hatte das Hildesheimer Landgericht 26 Tage lang zu klären versucht, wie hart der 56-Jährige zugeschlagen hatte. Auch Prinzessin Caroline hatte freiwillig für ihren Mann als Zeugin ausgesagt.

Richter Andreas Schlüter sagte in seiner Urteilsbegründung, es sei nicht vollständig möglich gewesen, die Vorgänge auf der kenianischen Insel in der Tatnacht im Januar 2000 aufzuklären. Er betonte aber, der Prinz müsse sich nicht weiter nachsagen lassen, dass er den Discobesitzer mit einem Schlagring angegriffen habe. Die Schläge des Adligen seien „nicht dezent, aber auch nicht hemmungslos brutal“ gewesen, sagte der Richter.

Der Kammervorsitzende rügte nahezu alle Verfahrensbeteiligten. Sowohl der Prinz als auch das Opfer hätten in ihren Schilderungen überzogen und damit ihre eigene Glaubwürdigkeit infrage gestellt. Darüber hinaus hätten sowohl der Adlige als auch Prinzessin Caroline die Tendenz gehabt, den Angriff zu bagatellisieren.

"Es gibt keinen richtigen Sieger“, sagte Richter Schlüter. Er erläuterte, entscheidend als Vergleich sei nicht das Urteil des Landgerichts Hannover aus dem Jahr 2004, sondern das erste Urteil des Amtsgerichts aus dem Jahr 2001 gewesen. Damals wurde der Adlige zu rund 255 000 Euro (500 000 D-Mark) Strafe verurteilt.

Scharf rügte der Richter, dass der Prinz das Verfahren zu einer Frage der Ehre stilisiert habe. Umso erstaunlicher sei es, dass er nicht selbst die Chance ergriff, sich persönlich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. „Wenn es um die eigene Ehre geht, kann man dann nicht größeren persönlichen Einsatz verlangen?“

dpa


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