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„Costa Concordia“

Opfer-Anwalt ist gegen pauschale Entschädigung

Eine Klage will er vermeiden, die angebotene Pauschal-Entschädigung von 11.000 Euro hält er aber nicht in jedem Fall für angemessen: Anwalt Andreas Widmann vertritt deutsche Passagiere des Kreuzfahrtschiffs, das vor einem Monat in Italien verunglückte.
Foto: Nach dem Schiffsunglück der „Costa Concordia“ geht es jetzt um die Entschädigung der Opfer.

Nach dem Schiffsunglück der „Costa Concordia“ geht es jetzt um die Entschädigung der Opfer.

© dpa

Konstanz. 11.000 Euro pauschale Entschädigung sollen Passagiere des havarierten Kreuzfahrtschiffes „Costa Concordia“ bekommen. Rechtsanwalt Andreas Widmann, der sechs Urlauber aus Deutschland, vertritt, hält dies nicht in jedem Fall für angemessen. „Wir müssen jeden Fall individuell betrachten“, sagte Widmann der Nachrichtenagentur dpa in Konstanz. Manche Opfer hätten bei dem Unfall unter Todesangst gelitten, andere seien entspannter mit der Situation umgegangen.

Die angebotene Entschädigung sei angemessen für Passagiere, die keine bleibenden körperlichen oder seelischen Schäden durch das Unglück davontragen, sagte der Anwalt aus Singen in Baden-Württemberg. Anders liege der Fall beispielsweise bei einer schwangeren Mandantin: „Die Frau hatte nicht nur Angst um ihr eigenes Leben, sondern auch davor, dass dem Ungeborenen etwas passiert. Da würde ich jetzt nicht ohne weiteres sagen, nehmen Sie die 11.000 Euro.“

Im Einzelfall könnten 15.000 Euro Schmerzensgeld zusammenkommen – zusätzlich zum entstandenen materiellen Schaden, betonte Widmann: „Es gibt Leute, die haben ihre beste Kleidung mitgenommen.“ Das Ziel sei zunächst eine außergerichtliche Einigung, eine Klage sieht Widmann nur als letzte Möglichkeit. Eine Sammelklage, wie sie derzeit unter anderem von einer italienischen Verbraucherorganisation in den USA angestrebt wird, sei nach deutschem Recht nicht möglich.

Widmann würde seine Mandanten in einer Streitgenossenschaft vertreten – das heißt, in einem Verfahren mit einem Aktenzeichen, in dem aber jeder Mandant seine Ansprüche einzeln geltend macht. Rund 14 weitere Überlebende des Schiffunglücks hätten sich bei ihm gemeldet, wollten aber mit rechtlichen Schritten noch warten.

Kritik äußerte Widmann an der Kommunikation mit der Reederei Costa Crociere. Zwar habe das Unternehmen in einem ersten Schreiben die Haftung anerkannt und sei auf die Passagiere zugegangen. Auch eine Hotline sei eingerichtet worden. „Jetzt sagen sie aber nichts mehr, es geht alles über Italien. Das finde ich nicht mehr so top professionell.“

dpa


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