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Nach Urteil

Marco: Deutsches Verfahren bleibt eingestellt

Die Verurteilung von Marco in der Türkei hat für den 19-Jährigen in Deutschland keine juristischen Konsequenzen. „Wir haben das Verfahren eingestellt, es bleibt bei der Entscheidung“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg am Donnerstag.
Die Behörde hatte im Mai 2009 ein Ermittlungsverfahren gegen Marco eingestellt.

Die Behörde hatte im Mai 2009 ein Ermittlungsverfahren gegen Marco eingestellt.

© lni

Die Behörde hatte im Mai 2009 ihr Ermittlungsverfahren gegen Marco eingestellt. Ein Gericht im türkischen Antalya hingegen hatte den Jugendlichen am Mittwoch für schuldig befunden, im Türkeiurlaub 2007 die damals 13-jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Es verhängte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten.

Noch ist unklar, ob das türkische Gericht Bewährungsauflagen wie zum Beispiel Erziehungsmaßnahmen angeordnet oder für Marco ein befristetes oder unbefristetes Einreiseverbot verhängt hat. Die deutsche Justiz wäre aber in keinem Fall für das Durchsetzen von Auflagen oder Verboten verantwortlich. „Auch da wären wir nicht zuständig, da haben wir nichts mit zu tun“, stellte die Sprecherin Sprecherin der Staatsanwaltschaft klar.

„Das Urteil ist für uns kein Anlass, in neue Ermittlungen einzusteigen“, sagte sie. Dies wäre auch der Fall gewesen, wenn Marco in der Türkei wegen Vergewaltigung statt wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden wäre. „Wir haben das unter beiden Gesichtspunkten umfassend geprüft“, erklärte die Sprecherin. Weder der Verdacht des sexuellen Missbrauchs noch der Verdacht einer Vergewaltigung habe sich aus Sicht der deutschen Justiz bestätigt.

Marco hatte stets ausgesagt, dass es mit Charlotte nach einem Discobesuch zu einvernehmlichen Zärtlichkeiten gekommen sei. Er war später als 17-Jähriger in einem Hotel an der türkischen Riviera festgenommen worden und saß 247 Tage in türkischer Untersuchungshaft. Danach konnte er nach Deutschland ausreisen.

lni


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