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Prozessauftakt in München

Fall Dominik Brunner: Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht

In München hat am Dienstag der Prozess um den Tod des Managers Dominik Brunner begonnen. Der Mann war im vergangenen Herbst an einem Münchner S-Bahnhof zu Tode geprügelt worden. Einer der beiden Angeklagten bestritt jetzt eine Tötungsabsicht.
Der 19 Jahre alte Markus S. mit seinem Anwalt vor dem Landgericht München.

Der 19 Jahre alte Markus S. mit seinem Anwalt vor dem Landgericht München.

© dpa

Mit Entschuldigungen und Teilgeständnissen hat der Mordprozess im Fall Dominik Brunner begonnen. Beide Angeklagten bestritten am Dienstag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht München I jede Tötungsabsicht: Der Manager sei es gewesen, der den ersten Faustschlag setzte. Daraufhin habe sich die Schlägerei entwickelt. Vor der Tat hatten beide Jugendliche nach eigenen Angaben reichlich getrunken - schon zum Frühstück gab es Wodka mit Orangensaft.

Er habe zu keinem Zeitpunkt der Auseinandersetzung mit Brunners Tod gerechnet und ihn auch nicht gewollt, sagte der 19 Jahre alte Markus S. - er wisse, dass er absolut falsch reagiert habe und ihm tue der Tod des Managers „unendlich leid“. Auch der 18-jährige Sebastian L. sagte, er habe nie mit dem Tod des 50-Jährigen gerechnet. „Ich wollte nie, dass sowas passiert“, sagte der 18- Jährige. „Ich weiß, dass es dafür keine Entschuldigung gibt - es ist ein Mensch gestorben.“

Markus S. und Sebastian L. sind wegen Mordes angeklagt. Sie haben laut Staatsanwaltschaft Brunner im vergangenen Herbst auf dem Münchner S-Bahnhof Solln zu Tode geprügelt, als er sich schützend vor zwei Schülerinnen und zwei Schüler stellte. Zuvor hatten die Jugendlichen den Ermittlungen zufolge die Kinder bedroht und 15 Euro von ihnen verlangt.

Doch das sei nicht ganz ernst gemeint gewesen, beteuerten beide Angeklagten vor Gericht. Er habe zwar zu den Schülern gesagt, „dass wir sie abziehen wollen“, sagte Sebastian L. - „ich wollte halt Angst machen“. Tatsächlich aber hätten er und sein Kumpan in der S-Bahn bereits von dem Plan abgelassen, von den Schülern Geld zu erpressen. Beide hätten in der S-Bahn Musik gehört. Nur wegen des Geplänkels mit Brunner und den Schülern seien sie zwei Stationen zu weit gefahren und somit ebenfalls am S-Bahnhof Solln ausgestiegen. Er habe das Gefühl gehabt, die Schüler hätten über ihn und Markus S. gelästert, sagt Sebastian L. Dass Brunner die Polizei angerufen habe, sei ihm egal gewesen, sagt Sebastian L.: „Außer gestänkert, hab ich nichts gemacht.“

Der Tag hatte für die jungen Männer schon mit Alkohol begonnen: Übriggebliebenen Wodka mit Orangensaft vom Vortag habe es nach dem Aufstehen gegeben, berichteten die beiden. Markus S. hatte bis zum Nachmittag fünf halbe Bier und eine halbe Flasche Wodka intus, wie er aussagte.

Für Markus S. verlas sein Anwalt eine Erklärung. Darin beruft sich der 19-Jährige auf Gedächtnislücken. „Ich würde gerne selbst zu der Aufklärung meines schrecklichen Handelns beitragen“ - er könne sich aber nicht genau erinnern.

Auf jeden Fall habe Brunner auf dem S-Bahnhof zuerst zugeschlagen, heißt es in der Erklärung von Markus S. Er selbst sei dann furchtbar wütend geworden und auf Brunner losgegangen. Er habe ihn geschlagen und könne auch nicht ausschließen, dass er ihn getreten habe. Details wisse er aber nicht mehr: „Ich muss wohl einen Blackout gehabt haben.“ Auch bei der Vernehmung durch die Polizei habe er sich an Einzelheiten schon nicht mehr erinnern können, hieß es weiter in der vom Anwalt verlesenen Erklärung.

Auch Sebastian L. nannte vor Gericht den Schlag Brunners als Beginn der Prügelei. Markus habe zurückgeschlagen. „Mir kam es so vor, als wäre der Markus unterlegen gewesen, dann bin ich auch dazu gekommen.“ Keinesfalls habe er Rache nehmen wollen dafür, dass Brunner sich in den Streit mit den Schülern eingemischt hatte - so sieht es Staatsanwältin Verena Käbisch. Brunners Vater nimmt an dem Prozess als Nebenkläger teil, am Dienstag hörte er regungslos zu.

Der Vorsitzende Richter der Jugendkammer, Reinhold Baier, hat bis zum 29. Juli neun Verhandlungstage angesetzt. 53 Zeugen und vier Sachverständige sind geladen. Im Falle eines Schuldspruchs wegen Mordes drohen Sebastian L. nach Jugendrecht bis zu zehn Jahre Haft, Markus S. könnte auch nach Erwachsenenrecht verurteilt werden. Dann wäre lebenslänglich die Höchststrafe.

Mit Blick auf den Brunner-Prozess mahnte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterdessen mehr Prävention gegen Gewalttaten an. Dazu müsse über örtliche Alkoholverbote, Einschränkungen beim Alkoholverkauf, aber auch über mehr Geld für Sicherheitspersonal und die Sozialarbeit nachgedacht werden, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg in Berlin. „Nun rächt sich, dass viele Jahre lang notwendige Mittel für Jugendsozialarbeit, Stadtentwicklung und Ordnungsaufgaben heftig beschnitten wurden.“

dpa


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