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Rechtskräftiges Urteil

Ernst August muss mehr als 200.000 Euro für zwei Ohrfeigen zahlen

Niederlage für Ernst August: Das Oberlandesgericht Celle hat die Kosten für zwei Ohrfeigen erhöht, die der Prinz von Hannover vor elf Jahren einem Diskobetreiber in Kenia verpasst hat. Dass Ernst Augusts Ruf unter dem Verfahren gelitten hat, wurde von den Richtern bereits strafmildernd berücksichtigt.
Ernst August ist vor dem OLG Celle gescheitert.

Ernst August ist vor dem OLG Celle gescheitert.

© dpa

Es sind zwei Ohrfeigen mit enormer Langzeitwirkung gewesen, die Ernst August Prinz von Hannover im Januar 2000 auf der kenianischen Insel Lamu einem Diskobetreiber verpasst hat. Vier niedersächsische Gerichte haben sich mit der Urlaubsbegegnung von Ernst August und Josef Brunlehner beschäftigt. Jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle das wohl letzte Urteil gefällt.

Ernst August muss für die beiden Ohrfeigen zahlen. Sein Antrag auf Einstellung des Verfahrens wurde abgelehnt. Das Hildesheimer Landgericht hatte ihn im Vorjahr wegen einfacher Körperverletzung zu 40 Tagessätzen à 5000 Euro verurteilt. Die drei Richter des 1. Strafsenats am OLG Celle haben am 28. April nun einstimmig entschieden, dass dieses Urteil richtig ist. Am Donnerstag teilte das Gericht mit, dass es die Revision als „offensichtlich unbegründet“ verworfen hat (Az.: 31 Ss 7/11).

Der Anwalt des Prinzen, Hans Wolfgang Euler, hatte die Revision damit begründet, dass das Opfer die Ohrfeigen nie angezeigt hatte. Die Tat sei daher verjährt. Auch ein besonderes öffentliches Interesse sei nie bekundet worden.

Die Celler Richter sehen das anders und sind dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, die Revision zu verwerfen, gefolgt. Deren Sprecher, Oberstaatsanwaltschaft Bernd Kolkmeier, teilte der HAZ am Donnerstag noch einen weiteren Erfolg mit: Ernst August muss nach der neuen Entscheidung sogar draufzahlen. Die Behörde hatte zugleich beantragt zu prüfen, ob sich Ernst August nicht weit höher an den Verfahrenskosten beteiligen sollte, als es das Landgericht Hildesheim vorgesehen hatte.

Die Hildesheimer Richter hatten dem Prinzen im März 2010 nur die Kosten für das erste Verfahren vor dem Amtsgerichts Springe auferlegt. Die Celler Richter haben dies nun „korrigiert“, wie Stephanie Springer, Richterin am Oberlandesgericht, bestätigte. Nach Ansicht des Hildesheimer Gerichts sollte Ernst August nicht für die Berufungsverfahren in Hannover und Hildesheim zahlen, vielmehr sollten sich nur Brunlehner und das Land Niedersachsen je zur Hälfte die Kosten teilen. Das OLG hat nun entschieden: Ernst August müsse sich sehr wohl an den Kosten beteiligen. Für Brunlehner und die Landeskasse bedeutet das erhebliche Einsparungen. „Das ist ein beachtlicher Erfolg für die Landeskasse“, freute sich Oberstaatsanwalt Kolkmeier.

So werden nun alle drei Parteien – Ernst August, Brunlehner und die Staatsanwaltschaft (also der Steuerzahler) – für die Berufungsverfahren zahlen. „Jeder trägt seine Kosten selber“, formulierte es Kolkmeier. Wie hoch der Betrag jeweils sein wird, steht noch nicht fest.

Wie viel Ernst August für die zwei Ohrfeigen in Kenia also letztlich zahlen muss, ist noch nicht absehbar. Klar ist: Der Weg zum rechtskräftigen Urteil führte über mehrere Instanzen, beinhaltete ein sehr seltenes Wiederaufnahmeverfahren und verschlang viel Geld. Kolkmeier sprach von „enormen Kosten“. Eine konkrete Schätzung wollte er nicht abgeben.

Eine Vielzahl an Zeugen sind zum Teil mehrmals aus Kenia eingeflogen worden, es gab Dolmetscher, Gutachter und besondere Sicherheitsmaßnahmen, als Ernst August und seine Frau Caroline Prinzessin von Hannover in Hildesheim vor Gericht erschienen sind – beide angereist aus Monaco. Ernst August wird also weit mehr als 200.000 Euro für die zwei Ohrfeigen zahlen, die er vor elf Jahren Josef Brunlehner gegeben hat.

Dass Brunlehner noch im vergangenen Jahr betonte, er habe die Ohrfeigen nie erhalten, spielte für die Richter in Celle keine Rolle. Auch nicht, dass der Geohrfeigte über Jahre von einem „Todeskommando“ sprach und behauptete, Ernst August habe ihn zusammen mit zehn Einheimischen mit einer Art Schlagring brutal zusammengeschlagen und dabei lebensbedrohlich verletzt. Jemanden mit Fäusten niederzustrecken, auf ihn mit einer Waffe einzuschlagen und dabei schwer zu verletzen ist demnach im Prinzip dasselbe wie jemanden zu ohrfeigen. Es sei dasselbe „Tatgeschehen“, erklärte das OLG.

Die Generalstaatsanwaltschaft räumte ein, dass Ernst Augusts Ansehen unter den massiven Vorwürfen über Jahre arg gelitten hat. „Sein Ruf ist dadurch nicht besser geworden“, sagte Kolkmeier. Dies sei jedoch „zu seinen Gunsten“ strafmildernd berücksichtigt worden.

Ernst Augusts Anwalt, Hans Wolfgang Euler, wollte die Celler Entscheidung am Donnerstag nicht kommentieren. Er ließ offen, ob er, wie angekündigt, tatsächlich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wird.

[Wiebke Ramm]

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