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Urteil

Bombenleger muss lebenslang in Haft

Zunächst regungslos, dann mit einem Lachen quittiert Peter J. im Saal des Landgerichts Berlin am Freitag sein Urteil. Wegen versuchten Mordes muss der 34-Jährige lebenslang in Haft.
Hinter Sicherheitsglas sitzt am Freitag Peter J. im Saal des Landgerichts Berlin.

Hinter Sicherheitsglas sitzt am Freitag Peter J. im Saal des Landgerichts Berlin.

© dpa

Es sei ein Wunder gewesen, dass seine Nichte Charlyn bei dem heimtückischen Anschlag mit einer Briefbombe im November 2008 nicht gestorben ist, urteilt das Gericht.

Es kommt nicht so oft vor, dass ein Mordversuch mit lebenslang bestraft wird. Doch in diesem Falle sei keine mildere Strafe in Betracht gekommen, sagt Richterin Angelika Dietrich. Sie findet klare Worte: „Die Tat hat den Rechtsfrieden nachhaltig erschüttert.“ Die Tat wiege außerordentlich schwer, denn der Arbeitslose habe den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen. „Es war ein Rachefeldzug“, sagt sie.

Als Charlyn am 26. November 2008 einen Umschlag mit der Aufschrift „Frohe Weihnachten“ aus dem Postkasten ihres Elternhauses im Stadtteil Rudow ziehen will, explodiert mit Wucht die aus vier Metallrohren bestehende Splitterbombe. Peter J. hatte sie selbst gebaut und in dem Briefkasten deponiert. Der rechte Arm der damals zwölfjährigen Schülerin wird zerfetzt. Sie erleidet Verbrennungen im Gesicht und verliert viel Blut. Ärzte können ihren Arm durch komplizierte Operationen retten. Das Leben der Gymnasiastin hat sich für immer verändert. Die 13-Jährige wieder zur Schule, doch ihr Arm funktioniert nur eingeschränkt.

Der Hass des Onkels, der von einem Psychiater als selbstgerecht und egozentrisch bezeichnet wird, hatte sich über Monate gegen Charlyns Familie aufgestaut. Eine fixe Idee trieb den schmächtigen Berliner um: Seine Stiefschwester und deren Mann sollten hinter einem Einbruch in seine Wohnung zu Weihnachten 2007 stecken.

Peter J. habe Selbstjustiz üben wollen, sagt Richterin Dietrich gestern. „Die Tat ist zutiefst menschenverachtend und außerordentlich heimtückisch.“ Obwohl das Gericht dem Briefkastenbomber eine Persönlichkeitsstörung bescheinigte, wird er als voll schuldfähig eingestuft. Er sei überlegt und zielgerichtet vorgegangen.

An dem Unglückstag hatte J. auch auf dem Auto seines Schwagers einen Sprengsatz angebracht. Die Bohnendose explodierte aber nicht. „Seine Egozentrik und Selbstgerechtigkeit lebte er an anderen Menschen aus“, sagte Richterin Dietrich.

Elf Tage lang hatte die Berliner Polizei nach dem Bombenleger gesucht. Tagelang hielt er sich in einer Hütte im Unterholz im Osten der Stadt versteckt, bis er schließlich am Berliner Ostbahnhof festgenommen wurde.

Charlyn bliebt eine Aussage vor Gericht gegen ihren Onkel erspart. In dem Prozess hatte ihre Mutter berichtet, wie verzweifelt die Tochter zeitweise gewesen sei. Aber, „sie hat wieder Träume, möchte in die Forschung und etwas für die Umwelt tun“, sagte die 34-Jährige. Geholfen hatte eine Traumatherapie in der Karibik. Delfine zauberten ein Lachen auf das Gesicht des Mädchens.

Ihr 34-jährige Onkel, der als Außenseiter gilt, hatte in dem Prozess beteuert, dass er seine Nichte nicht treffen wollte. Sie sei die Einzige in der Familie, die er gemocht habe. „Ich kann es nicht wieder gutmachen“, hatte er gesagt. Er habe ihr aber 2500 Euro zukommen lassen. Charlyns Anwalt sagte am Freitag, das Mädchen habe keine Rachegefühle. Noch im Krankenhaus hatte sie gesagt, vielleicht sei es gut gewesen, dass sie getroffen wurde – damit der Onkel zum Nachdenken kommt.

dpa


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