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Prozess in München

Angeklagter im Brunner-Prozess wegen Mordes verurteilt

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner ist der 19-jährige Markus S. wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Gegen den 18-jährigen Sebastian L. verhängte das Landgericht München I am Montag sieben Jahre Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge.
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Harte Strafen für Mord an Dominik Brunner: Am Montag verkündete das Landgericht München I sein Urteil.

Harte Strafen für Mord an Dominik Brunner: Am Montag verkündete das Landgericht München I sein Urteil.

© dpa

Mit gesenkten Köpfen nehmen sie ihr Urteil entgegen. Neun Jahre und zehn Monate wegen Mordes für Markus S., sieben Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge für Sebastian L. - harte Strafen für die jungen Männer, die sich seit Juli vor dem Landgericht München I für den gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner verantworten mussten.

Die beiden hätten aus Rache brutal zugeschlagen, weil Brunner ihren Pöbeleien und Drohungen entgegengetreten war, begründet der Vorsitzende Richter Reinhold Baier am Montag das Urteil der Jugendkammer. „Beiden Angeklagten war bei ihrem überaus rücksichtslosen und erbarmungslosen Vorgehen klar, dass dies schwere Verletzungen hervorrufen und bei einem ungünstigen Verlauf auch tödliche Folgen haben könnte.“ Die Verteidigung will dennoch Revision einlegen.

Im Gerichtssaal sitzen die beiden jungen Burschen fast wie Musterschüler - artig gekämmt, ein langes dunkles Hemd verbirgt bei Markus S. die Tätowierungen. Minutenlang lassen sie das Blitzlichtgewitter der Fotografen über sich ergehen. Sebastian L. beißt sich kurz auf die Lippen, Markus S. bleibt dabei stehen, die Hände flach an den Körper gelegt. Fast auf den Tag genau vor einem Jahr, am 12. September 2009, war Brunner am S-Bahnhof Solln nach einer Schlägerei mit den beiden gestorben.

Für die Staatsanwaltschaft war der Fall klar: Brunner wurde Opfer zügelloser Gewalt, weil er sich einmischte und helfen wollte. Sein Handeln wurde zum Beispiel für Zivilcourage und Mut, er bekam posthum das Bundesverdienstkreuz. Die beiden Schläger: Jugendliche ohne Ausbildung, die mit Alkohol und Drogen in den Tag lebten.

„Er hörte nicht weg“, charakterisierte Baier das Verhalten des Managers. Das sei für die Angeklagten ungewohnt gewesen. Es habe sie hochgradig geärgert, dass sie „von einem Wildfremden in ihre Schranken gewiesen wurden“. Brunner habe zwar als erster zugeschlagen - das sei jedoch aus Notwehr geschehen, als die Angeklagten „mit breiten Schultern“ und „geballten Fäusten“ auf ihn zugekommen seien, betonte Baier. Danach seien die jungen Männer massiv auf Brunner losgegangen. Markus S. steckte sich einen Schlüssel zwischen die Finger der Faust, um mit den Spitzen zuzuschlagen.

Brunner hatte bereits aus der S-Bahn heraus die Polizei alarmiert - er sei dabei stufenweise vorgegangen, sagte Baier. Trotz seiner Ermahnungen hätten sie weiter gedroht, die Schüler auszurauben, und Brunner dabei unter anderem als „Spasti“ beleidigt. „Sie verhielten sich rüpelhaft und machten keine Anstalten, sich von ihrem Vorhaben abbringen zu lassen.“

Zeugen hatten die Situation allerdings unterschiedlich gesehen. Während die einen in den Jugendlichen „Gangstertypen“ mit „kaltem Blick“ sahen, empfanden andere die Situation nicht als bedrohlich. Ein S-Bahn-Zugführer sah sogar in Brunner den Angreifer. Diese Aussage ließ Richter Baier nicht gelten.

Erst in der Hauptverhandlung war bekanntgeworden, was die Obduktion Monate zuvor ergeben hatte: Brunner starb nicht an den 22 Verletzungen durch Schläge und Tritte. Zwar hätten laut Gutachter ein Tritt gegen den Kopf und ein weiterer gegen den Bauch lebensgefährlich sein können, die Folgen blieben aber glimpflich, keine einzige Verletzung wäre tödlich gewesen. Vielmehr erlitt Brunner infolge der Schlägerei einen Herzanfall - er war herzkrank, ohne es zu wissen.

Markus S. und Sebastian L. hatten stets beteuert, nie Brunners Tod Brunners gewollt zu haben. Es tue ihnen unendlich leid, bekräftigen beide in ihrem Schlusswort. Markus S. allerdings benahm sich nicht danach. Während des Prozesses schrieb er Rap-Texte und malte - für Staatsanwaltschaft und Nebenklage ein Zeichen für sein Desinteresse. „Ein von Reue und Schuldeingeständnis getragenes Geständnis konnte das Gericht nicht feststellen“, sagte Richter Baier. „Sein Verhalten steht auf sittlich niedrigster Stufe. Wäre er erwachsen, hätte das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen müssen.“

dpa


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