Die SG war am 5. November vom Kreissportgericht wegen rassistischer Vorfälle in der Partie gegen den SC Blau-Gelb Korbach mit dem Abzug von drei Punkten und 200 Euro Geldstrafe verurteilt worden (wir berichteten). Das Sportgericht war davon ausgegangen, dass Spieler, Betreuer und Fans der Korbacher während des Spiels fortwährend von mehreren Rhodener Anhängern angepöbelt und rassistisch beleidigt worden seien. Das Urteil war das erste nach dem neuen Rassismus-Paragraphen des Hessischen Fußball-Verbandes, das im Fußballkreis Waldeck gesprochen wurde. Die SG Rhoden/Schmillinghausen hatte die Entscheidung angefochten.
In der Berufung stellte das Verbandsgericht unter Vorsitz von Viktor Lekic nun fest, dass den Diemelstädtern nur ein „geringes Vereinsverschulden“ anzulasten sei. Denn diese hatten vehement bestritten, dass mehrere ihrer Zuschauer über das gesamte Spiel Beleidigungen geäußert hätten. Sie gaben Störungen durch einen Einzelnen zu, der in der Halbzeit durch die Platzordner des Sportplatzes verwiesen worden sei.
Und auch nur das konnte das Verbandsgericht nachweisen. Mit dem Verweis des Zuschauers hätten die Gastgeber „das Mögliche“ getan, um Störungen zu unterbinden. Daher gebe es kein Verschulden, das einen Punktabzug rechtfertige.
Die 200 Euro Geldstrafe bleiben bestehen, weil die SG ihre Platzordner nicht mit Binden kenntlich gemacht habe. „Das hätte präventiv wirken können“, so Lekic. Außerdem gilt weiter die Auflage, dass das Rückspiel in Korbach unter Verbandsaufsicht ausgetragen wird. Während sich die SG erleichtert über das Urteil zeigte, äußerte sich Blau-Gelb Korbach enttäuscht über die Entscheidung. (mas)
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