Am Freitag entschied die Vierte Große Strafkammer darüber, ob der Richterspruch aus erster Instanz gültig bleibt. Im Mittelpunkt dieses letzten Verhandlungstages standen die Zeugenaussage der Ex-Freundin und das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Georg Stoltmann zur Person des Angeklagten.
Die heute 36-jährige Ex-Freundin blieb bei ihren Vorwürfen, die sie 2009 bei der Polizei gegen den Wildunger erhoben hatte: In einer Nacht soll er sie aus Eifersucht elfmal gewürgt haben. Außerdem habe er ihr bei einer anderen Gelegenheit eine Waffe zuerst ans Knie und dann an den Kopf gehalten. Das Fritzlarer Amtsgericht war im damaligen Prozess davon ausgegangen, dass es sich um eine Spielzeugpistole gehandelt hat, die von der Polizei aber nie gefunden wurde.
Die Montagehelferin berichtete von der etwa drei Monate währenden Beziehung zu dem Angeklagten, die über einen Kontakt im Internet ihren Anfang nahm. Zu Beginn sei alles normal gelaufen, doch dann kombinierten sich laut Zeugin Alkoholkonsum und Gewalt beim Angeklagten mit dessen hochgradiger Eifersucht: „Wenn wir in der Kneipe gedartet haben, sollte ich mich, wenn ich mal einen Pfeil aufheben musste, so drehen, dass mir kein Gast auf den Hintern schauen kann“, schilderte die 36-Jährige.
Objektiv ungeklärt blieb, ob sie zum Ende der Beziehung und sogar noch, nachdem sie offiziell Schluss gemacht hatte, dem Angeklagten von Zuneigung zeugende SMS und Mails zusandte. Er und sein Anwalt behaupten, ja. Sie sagt, der 47-Jährige habe die Botschaften gefälscht, weil er all ihre Passwörter gekannt habe.
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