Navigation:
AboPlus Anzeigen- und Abo-Service

Bad Arolsen

Regelungswut auf Friedhof neu überdenken

Bad Arolsen (-es-). Die amtlich verordnete Regelungswut auf den Arolser Friedhöfen wird nun doch noch einmal einer Überprüfung unterzogen. Die Entscheidung wurde auf die nächste Sitzung vertagt.

Die kunstvoll gestalteten Grabmale auf dem alten Friedhof gelten heute als schützenswerte Denkmale. Heute Standardgrabsteine werden wohl niemals unter Denkmalschutz gestellt. Foto: Elmar Schulten

Rückblick
  • Bad Arolsen Auf dem Friedhof nichts dem Zufall überlassen Kommentare 0
  • Bad Arolsen Friedhofsgebühren werden neu kalkuliert Kommentare 0

Wer bisher immer angenommen hatte, dass bei parlamentarischen Diskussionen die Meinungen der Fraktionen von vornherein festbetoniert sind, der wurde am Donnerstag im Bad Arolser Stadtparlament eines Besseren belehrt. Mit seinen berechtigten Nachfragen und fundierten Argumenten hat es Matthias Decker von der Offenen Liste (OL) tatsächlich geschafft, in allen Fraktionen genügend Stimmen für seinen Vertagungsvorschlag zu gewinnen. Schriftgröße vorgeschrieben Decker hatte schon in der Ausschussberatung auf die vielen kleinen Details in der neuen Satzung verwiesen, mit denen Trauernde gegängelt, Steinmetze zu unnötiger Mehrarbeit und Mitarbeiter der städtischen Friedhofsverwaltung zu erheblichem Mehraufwand gezwungen werden. Die Zeche zahlen am Ende die Hinterbliebenen in Form von zusätzlichen Stempelgebühren. Beispiel: Paragraf 35 des Entwurfs der Friedhofsordnung regelt, dass Rasengrabstätten für Erd- und Urnenbestattungen sowie Baumurnengrabstätten mit einer Grabplatte gekennzeichnet werden, die einer genau festgelegten Gestaltung unterliegt. Dazu gehören die Plattengröße, das Material, die Beschriftungsart, die Schrifttype, nur Großbuchstaben, Höhe fünf Zentimeter. Zugelassen sind nur die Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Sterbedatum. „Als christliches Symbol wird nur ein Kreuz (linksseitig) genehmigt - keine anderen Symbole“ Baugenehmigung einholen In Paragraf 36 werden die Genehmigungserfordernisse für Grabmale und Grabeinfassungen geregelt. Dazu sind Zeichnungen in doppelter Ausfertigung im Maßstab 1:10 vorzulegen. Die Details werden in sechs Absätzen geregelt. Dagegen wehrte sich auch der CDU-Stadtverordnete Dietrich Junkermann: „Bei so vielen Vorschriften kann man sich ja höchstens noch das Sterbedatum frei aussuchen.“ Als Baufachmann fügte er hinzu: „nach der hessischen Bauordnung kann ich im Bereich eines Bebauungsplans Gebäude bis zur Hochhausgrenze von 22 Metern errichten. Aber fordern, dass künftig sogar Grabplatten genehmigt werden müssen.“

Mehr lesen Sie in der WLZ vom Samstag, 27. März.


Nächster Artikel
Nächster Artikel
Vorheriger Artikel
Voriger Artikel

  • Regelungswut auf Friedhof neu überdenken Andreas – 26.03.10
    In unserer Gemeinde waren Grabplatten laut Friedhofssatzung nicht genehmigt, was jedoch "spontan" geändert wurde, nachdem die Gemeinde an die aktuelle Rechtsprechung "erinnert" wurde.
    Das Recht auf freie Entfaltung endet NICHT mit dem Tode.
    Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Kommentar schreiben

Um Beiträge schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein!

Anzeige




Anzeige




Anzeige

WLZ-FZ bei facebook


Facebook

Anzeige




Anzeige

Aktuelle Umfrage

Praxisgebühr

Seit Wochen wird in der Politik darüber diskutiert, ob die Praxisgebühr für gesetzliche Krankenversicherte abgeschafft werden soll. Halten Sie die Gebühr, die pro Quartal zu zahlen ist, für sinnvoll?

Buntes

Bodensee-Durchquerung

Extremschwimmer gibt nach Hälfte auf

Foto: Der Extremschwimmer Bruno Dobelmann musste seine Bodensee-Längsdurchquerung abbrechen.

Einmal quer durch den kalten Bodensee, ohne Neoprenanzug und ohne Pause: Der Plan des Extremschwimmers Bruno Dobelmann ist nach knapp der Hälfte der Strecke gescheitert. Als „tiefgekühltes Fischstäbchen“ bezeichnet ihn nun sein Manager. mehr

KommentareKommentar/e



Lokale Nachrichten von Bürgerreportern

myheimat.de

Die lokale Mitmach-Plattform unserer Zeitung: Bürger berichten aus Ihrem Heimatort. Die besten Beiträge werden in Ihrer Zeitung abgedruckt. mehr


 

Gesundheitsportal


Gesundheitsportal

Terminkalender




Leben in unserer Region

Leben in unserer Region

Die Serie der Waldeckischen Landeszeitung / Frankenberger Zeitung gemeinsam mit dem Landkreis Waldeck-Frankenberg, sowie der Sparkasse Waldeck-Frankenberg. mehr