Aus dem ganz großen Verfahren wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrug wurde nichts. Die Wirtschaftsstrafkammer in
Kassel lehnte es ab, ein Ver-
fahren zu eröffnen, und sogar
das Oberlandesgericht in Frankfurt gab den Staatsanwälten schriftlich, dass ihr Material nicht ausreicht, um den ehemals erfolgsverwöhnten Hotelkaufmann, der in seiner Hochphase 70 Hotels in ganz Deutschland und in der Schweiz sein Eigen nannte, zu belangen. Verdachtsmomente und Hinweise gab es viele, dass nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch viele kleine und große Anleger systematisch um ihr Geld betrogen worden sein könnten. Doch es ist offenbar nicht einfach, den Beweis auch vor Gericht anzutreten. Eindeutig und unwiderlegbar sind jedoch die vielen Insolvenzen seiner Hotels von Krefeld bis Magdeburg, bei denen sich Millionenbeträge für die Gläubiger unwiederbringlich in
Luft auflösten. So geschehen unter anderem auch im Feriendorf von Frankenau. Doch das liegt alles schon viele Jahre zurück und ereignete sich im vergangenen Jahrtausend. Und die Mühlen der Justiz mahlen langsam. So fand sich der einst viel
gefragte Großinvestor am
Mittwoch nicht vor den Schranken des ehrwürdigen Oberlandesgerichts wieder, sondern im viel bescheideneren Rahmen des Amtsgerichts Bad Arolsen. Nun soll also Einzelrichter Karl-Heinz Kalhöfer-Köchling darüber befinden, ob sich der 61-jährige Hotelkaufmann 2006 denn wenigstens dadurch strafbar gemacht hat, dass er eine unvollständige eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Im Februar 2006 hatte ein
Immobilienfonds als einer der vielen Gläubiger des mit seinem Hotelimperium gescheiterten Unternehmers zum
wiederholten Mal eine Erklärung über die Vermögensverhältnisse ihres Großschuldners eingefordert. Der hatte – inzwischen schon routinemäßig –
einen zuverlässigen und erfahrenen Mitarbeiter beauftragt, die Liste der Grundstücke zu
aktualisieren. Dabei wurden mehrere Grundstücke im thüringischen Magdala, Weimar und in Nürnberg-Fischbach „vergessen“. Dieses Versäumnis nahmen die Gläubiger zum Anlass, ihren gewieften Schuldner wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung anzuzeigen. „Völlig absurd“, argumentierte vor Gericht der Anwalt des
beschuldigten Hotelkaufmanns: Es habe sich lediglich um ein Versehen gehandelt. Damit sei nichts verschleiert worden, weil die Grundstücke bereits in einer früheren Versicherung an Eides statt aufgeführt worden seien. Im Übrigen seien sämtliche Grundstücke „bis zum Stehkragen“ mit Sicherungshypotheken belastet, dass sie keinen verwertbaren wirtschaftlichen Wert darstellten. Darauf komme es auch gar nicht an, erwiderte die Staatsanwältin. Es gehe alleine um das Auskunftsrecht des Gläubigers. Der müsse schließlich wissen, wie es um das Vermögen seines angeblich unvermögenden Schuldners bestellt sei. Was folgte, war ein juristisches Geschachere um Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld bei Zahlung einer Geldbuße. Der Anwalt bot eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro an. Schließlich lebe sein Mandant inzwischen von 989 Euro im Monat und müsse davon sogar noch seine Tochter im Studium unterhalten. Kein Wort von der schönen Villa, in der er bis heute wohnt und den wechselnden Luxuslimousinen, mit denen er immer wieder in der Stadt gesehen wird. – Zu Hause herrscht schließlich Gütertrennung. Während der Frankfurter Fachanwalt in Wirtschaftsstrafsachen großen Wert auf einen sauberen Freispruch für seinen Mandanten legte, weigerte sich die Staatsanwältin, sich auf faule Kompromisse einzulassen. So folgte das Gericht einem Beweisantrag des Verteidigers und beraumte einen weiteren Sitzungstermin an, zu dem außer der beteiligten Gerichtsvollzieherin, die 2006 die eidesstattliche Versicherung angenommen hatte, auch der mit Aufstellung der Grundstücke beauftragte Mitarbeiter geladen werden sollen. Der Angeklagte selbst nutzte die Gelegenheit, um seine damalige Situation zu schildern: „Ich hatte bis zu 70 Firmen und hunderte von Grundstücken und Eigentumswohnungen. Für die Abwicklung der administrativen Dinge hatte ich meine Fachleute. Meine Aufgabe war es, saubere Produkte zu schaffen. Die Banken haben mich
damals bedrängt.“ So habe der Hotelkaufmann damals mit vielen Grundstücken auch und gerade in den neuen Bundesländern gehandelt und ein großes Rad gedreht, „bis sein Vermögen am Ende aufgebraucht“ gewesen sei, so sein Anwalt abschließend. In den vergangenen Jahren hatten Gläubiger des Hotelkaufmanns mehrfach versucht, wenigstens einen Teil ihrer ausstehenden Millionenbeträge durch Zwangsmaßnahmen einzutreiben. Am spektakulärsten war wohl eine Taschenpfändung. Im Juni 1999 passte ein Kasseler Gerichtsvollzieher den Pleitier am Rande eines Zivilprozesses ab um kassierte immerhin 1200 D-Mark Bargeld. Seitdem soll der Hotelkaufmann sein Bargeld in verschlossenen Briefumschlägen mit sich herumtragen. Die darf auch der Gerichtsvollzieher nicht öffnen. – Briefgeheimnis.
Von Elmar Schulten
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