Kreisdenkmalpfleger Walter Schumann.
• „Hilfe – Mein Haus wird Denkmal“: Mit diesem Satz weist das Landesamt für Denkmalpflege auf die gesetzlichen Vorgaben hin. Und in der Praxis löst die Information des Maklers „Das Haus steht unter Denkmalschutz“ bei den potenziellen Käufern nicht gerade Begeisterungsstürme aus. Gibt es Grund zur Sorge, dass dann alles teurer und aufwändiger wird?
Meines Erachtens nach nicht. Ängste vor dem Denkmalschutz, vor der Denkmalpflege werden zum Teil oft aus Unkenntnis erzeugt: „Du darfst nichts mehr machen, dir wird alles vorgeschrieben.“ Nein, das ist nicht meine Philosophie. Ich sehe mich hier bei meiner Tätigkeit, der ich seit 1986 nachgehe, in erster Linie als Entwickler, als Rat- und Ideengeber, nicht als Besserwisser. Im Denkmalschutzgesetz wird die Aufgabe der Denkmalpflege klar definiert: „Denkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte zu erhalten und zu bewahren“. Das schließt aber nicht aus, dass ich sie weiterentwickele. So wie auch unsere Altvorderen die Nutzung der Gebäude stets an den technischen und gesellschaftlichen Fortschritt, an die eigenen Bedürfnisse angepasst haben. Dies passiert nach wie vor. Nur man meint heute manchmal, Gebäude museal erhalten zu müssen. Das halte ich für den falschen Weg. Museale Erhaltung bedeutet aus meiner Sicht immer auch Stillstand. Wandel findet täglich statt. Das muss ich als Denkmalpfleger beherzigen, um im Gespräch mit Architekten, Planern und Bauherren einen Konsens erreichen.
• Wie sieht diese Abstimmung in der Praxis aus?
Ich vereinbare in der Regel mit den Bauherren einen Ortstermin, erkläre ihnen am und im Gebäude, was sie baulich verändern können, an welcher Stelle sie sanieren müssen oder wo Gebäudeteile, die später hinzukamen, entnommen werden dürfen. Mitunter lassen sich Grundrisse auch umstrukturieren und zeitgemäßen Wohnansprüchen angleichen. Auch eine gewerbliche Nutzung ist möglich. Aber ohne den Menschen, der es anpackt, funktioniert es nicht. Es gibt keine klaren Regeln dafür in der Gesetzgebung. Hier ist Überzeugungsarbeit zu leisten. Ich sehe das Denkmalschutzgesetz nicht als Gesetz des Verbotes. Vielmehr geht es darum, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, und zwar im Rahmen des Zumutbaren.
• In Fachwerkhäusern gibt es meist nur kleine und niedrige Räume. Lässt der Denkmalschutz Veränderungen an Zwischenwänden- und -decken ohne weiteres zu?
Ob das geht, kann ich mit meiner baupraktischen Erfahrung schnell einschätzen. Bei Fachwerkgebäuden sind wir oft in der glücklichen Lage, einzelne Bauteile zu verändern, insbesondere nichttragende Wände zu entfernen, ohne dass das Haus zusammenklappt. Das „Korsett“, das heißt die Bund- und Längswände und die haupttragenden Teile müssen natürlich stehen bleiben.
• Achten Sie auch auf die verwendeten Baumaterialien?
Ich versuche, den Bauherren von dem geeigneten Material zu überzeugen. Ein altes Gebäude sollte mit den Materialien saniert werden, die bereits während der Bauzeit verwendet worden sind. In einen Old-timer kann ich keinen neuen Porsche-Motor einbauen – so ist das mit einem alten Haus auch. Es gibt sicherlich sinn- volle Neuheiten bei den Baustoffen. Entscheidend ist, dass diese denkmalverträglich sind und die Substanz nicht nachhaltig beschädigen oder gar zerstören. Beispiel: Gipskartonplatten mit Hartschaum als Innenwanddämmung auf der Außenwand sind für ein Fachwerkhaus tödlich. Stattdessen sollte Lehm eingesetzt werden. Dieses Material erlebt zurzeit eine Renaissance.
• Wie wichtig ist im Hinblick auf eine reibungslose Sanierung die Auswahl der Handwerksfirmen?
Sehr wichtig. Die Bauherren informieren sich nicht zuletzt dank des Internets gründlicher denn je. Keiner stolpert mehr blauäugig in solch ein Sanierungsvorhaben hinein. Manchmal fehlt bei einer Entscheidung allerdings noch der letzte Anstoß. Da sehe ich mich in der Moderatorenrolle, berate bei der Auswahl der Firmen und helfe bei der Antragstellung.
• Immer mehr alte Häuser stehen leer. Immer häufiger drohen ganze Ortskerne auszusterben. Geht der Denkmalschutz angesichts dieser Entwicklung „lockerer“ mit den Auflagen um?
Ruinenpflege kann vorder-gründig nicht das Ziel der Denkmalpflege sein. Wenn keine neuen Nutzungen, keine Sanie- rer für diese Häuser gefunden werden können, kommt als Alternative letztendlich auch Abbruch in Frage. Mit dieser Abbruchentscheidung werden wir in den nächsten Jahren zunehmend konfrontiert werden. Die Tendenz ist schon erkennbar. Verhindern ließe sich dies nur mit einer Stärkung der Infrastruktur, mit der Anbindung an Ballungsräume durch Autobahnlückenschlüsse oder Gewerbeansiedlungen in der ländlichen Region.
• Lässt sich ein denkmalge-schütztes Haus auch energetisch sanieren?
Denkmalgeschützte Häuser müssen nicht die hohen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (Enev) erfüllen. Abweichungen sind zugelassen, weil es im Zweifel zu einer Denkmalzerstörung kommen kann, wenn zu viel oder unsachgemäß gedämmt wird. Energetische Verbesserungen sind zum Beispiel durch hinterlüftete Vorhangfassaden zu erreichen, die von der Ansicht her historisch begründbar sind. Innenwanddämmungen sind mit Lehm oder anderen organischen Baustoffen möglich, die wasserdampf-durchlässig sind.
• Sind auch Photovolataikanlagen erlaubt?
Ja, solche Anlagen finden sich im Landkreis bereits auf vielen Dächern in den alten Ortskernen. Sie sind nach einer Einzelfallüberprüfung genehmigt worden. Es ist zwar nicht das, was wir gerne sehen, aber die Zeiten ändern sich, und ich muss als Denkmalpfleger Veränderungen als Herausforderung verstehen und darf mich diesen nicht verschließen. Mir ist es lieber, eine Photovoltaikanlage kommt aufs Dach. Dadurch erreiche ich wenigstens, dass das Objekt als Basis dieser Anklage für die nächsten 20 Jahre gesichert ist. Was danach passiert, weiß ich heute nicht. Allerdings achte ich darauf, dass die Anlagen aufgeständert installiert sind, damit die historische Dachfläche wiederherzustellen ist, ohne in die Substanz einzugreifen. Etwas anderes ist es in expo- nierten Orten. Die Dachlandschaften Landaus, Battenbergs oder der Wildunger Altstadt zum Beispiel würden durch reflektierende Module ihren positiven historischen Gesamteindruck im Natur- und Landschaftsraum auf Dauer verlieren.
• Welche Anreize und Fördermöglichkeiten gibt es für Käufer, die ein denkmalgeschütztes Haus sanieren wollen?
Diverse. Finanzielle Zuschüsse, die der Landkreis oder einzelne Städte und Gemeinden in Wal-deck-Frankenberg vergeben. Das Land Hessen fördert Vorhaben. Für Bauvorhaben von herausragender Bedeutung vergibt auch die Stiftung Denkmalschutz Fördergelder. Außerdem bieten die Dorferneuerungsprogramme Unterstützung, ebenso die LEADER-Programme sowie die Kreditbank KfW für energetische Verbesserungen als Darlehen. Darüber hinaus können die denkmalpflegerisch bedingten Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen steuerlich kompensiert werden.
• Unterm Strich kann also die Sanierung im Bestand günstiger sein als ein vergleichbarer Neubau?
Durchaus, aber das kommt darauf an, welchen Ausbaustandard man anstrebt. Wenn ich als Bauherr bereit bin, auch eine Zeitlang in einer „Baustelle“ zu wohnen, weil ich Eigenleistungen erbringe, wenn ich also peu a peu vorgehen kann, dann ist die Sanierung im Bestand durchaus günstiger.
Kommentare
Denkmalschutz Dr. Knoche – 30.04.11
Denkmalschutz beinhaltet ein Miteinander und kein Gegeneinander. Zuhoeren - zusammen sprechen und verstehen fuer beide Seiten verpflichtend, dann wird es immer eine Loesung im Sinne des Denkmalschutzes und des "Sanierers" geben. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar meldenSein Wort in Gottes Ohr Hermann – 15.02.11
Herrn Schumanns Aussagen lesen sich wunderbar, doch die Realität sieht anders aus.Wie er sagt: "Ruinenpflege kann vordergründig nicht das Ziel der Denkmalpflege sein." Leider ist sie es zunehmend doch, weil heute die Denkmalpfleger in ganzen Land mit ihren Auflagen vielen Bauherren jegliche Motivation ausgetrieben haben (inklusive mir).
Die Quittung: zahlreiche Denkmäler im Verfall. Das haben sie jetzt von ihrer Rechthaberei, ob die Fenstersprossen nun glasteilend sind oder nicht, ob das Fachwerk jetzt sichbar sein darf oder nicht, ob die Dachziegel rot sind oder braun, ob die Blumenkästen aus Holz oder Plastik sind, ob die alte, verwurmte Decke drinbleiben muss oder rausdarf und und und - die List ließe sich noch meterlang fortführen. Und warum? Dass die Herren Kunsthistoriker ihre Existenz beweisen. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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