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Waldeck-Frankenberg: Arbeitstagung des Städte- und Gemeindebundes

Steuervorteile beim Hausanschluss

Waldeck-Frankenberg (r). Hausbesitzer können künftig Kosten steuerlich absetzen, die für Arbeiten beim Bau von Hausanschlussleitungen entstehen. Diese Regelung vereinbarten 21 Städte und Gemeinden mit dem Finanzamt.

Die Bürgermeister der im Städte- und Gemeindebund vertretenen Landkreis-Gemeinden verabschiedeten bei ihrer Sitzung in Wrexen den Diemelstädter Bürgermeister Rolf Emde (Mitte, links), der am 3. Februar aus dem Amt scheiden wird. Die kollegialen Abschiedsworte formulierte der Bromskirchener Bürgermeister Karl-Friedrich Frese (Mitte, rechts).

© Sandra Simshäuser

Bürgermeister von 21 Städten und Gemeinden im Landkreis haben sich mit dem Finanzamt Korbach-Frankenberg auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt, wie Handwerkerleistungen bei Arbeiten an Kanal- oder Wasserhausanschlussleitungen steuerlich geltend gemacht werden können. Das erklärte der Sprecher der Kreisversammlung innerhalb des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Bromskirchens Bürgermeister Karl-Friedrich Frese, im Anschluss an eine Arbeitstagung der Bürgermeister in Diemelstadt-Wrexen.

Die Kanal- und Wasserhausanschlussleitungen, also der Teil der Ver- und Entsorgungsleitungen, die von der Hauptleitung bis in die privaten Gebäude führen, befinden sich im Eigentum der Stadt oder Gemeinde, die auch für Reparatur, Unterhaltung oder Erneuerung zuständig ist. Aber die Kosten für die Anschlussleitungen müssen die Grundstückseigentümer tragen. Die Städte und Gemeinden berechnen dann entsprechende Kanal- oder Wasser-Hausanschlusskosten.

Künftig können die Grundstückseigentümer die Arbeitskosten für handwerkliche Tätigkeiten im Zuge der Abgabe der Einkommensteuererklärung als steuerlich absetzbare Ausgaben geltend machen. Gegenüber dem Finanzamt können Kosten von bis zu 6000 Euro eingereicht werden, von denen dann 20 Prozent (bis zu 1200 Euro) von der sonstigen Steuerpflicht abzuziehen sind.

Mit dieser Regelung haben die Städte und Gemeinden einen wichtigen Beitrag geleistet, um Grundstückseigentümer von Sanierungskosten zu entlasten, erklärte Frese. Einzelheiten können die Bürgerinnen und Bürger mit den jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen abklären. Dort werden die bisher üblichen Bescheide dann auch so verändert, dass die Arbeitskosten getrennt von den Material- und sonstigen Kosten aufzuführen sind.

Ein weiteres Thema bei der Bürgermeister-Tagung: Die Beteiligung der Straßenbaulastträger an den Kosten für die Erneuerung oder grundlegende Sanierung öffentlicher Kanäle. 

Mehr lesen Sie in der WLZ-FZ vom Donnerstag, 19. Januar


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