Edertal / Haina / Kassel. Es ist einer von den Gerichtsprozessen, in denen man nicht mit den Menschen tauschen möchte, die dort oben hinter dem langen Richtertisch sitzen. Es fehlt an harten, unwiderlegbaren Beweisen dafür, dass die 33-jährige „Bettina Schmidt“, wie sie sich im Fritzlarer Krankenhaus falsch nannte, ihren neugeborenen Sohn vorsätzlich getötet hat – einerseits.
Andererseits sitzt dort eine Frau auf der Anklagebank, die in Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft, mit Geburt und Tod ihres Kindes nachweislich den Leuten in ihrer Umgebung eine Lüge nach der anderen auftischte, seien es fremde Menschen, seien es Bekannte, Freunde, Partner oder Verwandte. Sie log selbst in Situationen, in denen sie wissen musste, dass die Wahrheit früher oder später herauskommt. Wann lügt sie, wann sagt sie die Wahrheit?
Der psychiatrische Sachverständige sagte am Montag vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts eines: Eine Krankheit oder Störung steckt nicht dahinter. Die Frau sei nach dem fluchtartigen Verlassen des Krankenhauses auch nicht in Panik geraten, als das Kind schrie. Der Gutachter beschrieb die Angeklagte als voll orientiert, selbstbewusst, durchsetzungsfähig, auf die eigenen Interessen bedacht und bescheinigte ihr dazu einen Mangel an Selbstkritik. Wenn etwas schiefläuft, sind andere oder die Umstände schuld.
Menschliche Schwächen zuhauf, aber bildeten sie tatsächlich die Grundlage dafür, dass die Angeklagte zur Mörderin am eigenen Kind wurde? – Ja, meinte der Staatsanwalt in seinem fast zweistündigen Plädoyer: „Die Angeklagte ist eine geborene Schauspielerin und Lügnerin.“ Woran das Kind starb, sei nicht zweifelsfrei zu beweisen, räumte der Staatsanwalt ein und nahm den umgekehrten Weg. Er verwies auf die gerichtsmedizinischen Gutachten, die eine Krankheit oder einen anderen natürlichen Grund ebenso ausgeschlossen hätten wie Vergiftung, Schütteltrauma oder sonstige Gewalteinwirkungen. Übrig bleibe allein die „Tötung durch weiche Bedeckung“, indem die Mutter das Kind mit einem Kissen erstickte oder es in die Plastiktüte steckte, in der später der kleine Leichnam gefunden wurde.
Oder drückte sie es zu fest an sich, wie sie selbst es geschildert hat? Das hält die Anklagevertretung für unmöglich, „denn dazu müsste man dem Kind zwei bis drei Minuten Mund und Nase zugleich zuhalten.“ Atemnot, Krampfen und Unruhe träten in einem solchen Überlebenskampf selbst bei Neugeborenen massiv auf. Eine fahrlässige Tötung komme deshalb aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht in Frage.
Das Verschleiern der Schwangerschaft und der tatsächlichen Identität im Krankenhaus, das Fehlen beinah jeglicher Vorbereitungen auf ein Leben mit dem Kind. Diese und weitere Indizien führte der Anklagevertreter für seine Beurteilung des Geschehens an: „Jedes einzelne für sich genommen ist vielleicht noch anders zu erklären, aber in ihrer Gesamtschau vermitteln die Indizien die Überzeugung von der Schuld der Angeklagten.“ An dieser Gesamtschau habe es die Sechste Strafkammer in ihrem aufgehobenen Urteil 2008 fehlen lassen.
Um den Vorwurf des Mordes zu begründen, bedarf es allerdings mindestens eines der folgenden drei Merkmale: Heimtücke; Tötung zur Verdeckung einer anderen Straftat; Tötung aus niederen Beweggründen.
Im Fall der 33-jährigen Edertalerin macht der Staatsanwalt die niederen Beweggründe als Motiv aus. Die junge Frau sei nicht bereit gewesen, ihr Leben zu ändern und sich in ihren Hobbys einzuschränken, der Jagd und der Tätigkeit im Zuchtverband für Jagdterrier – Mord am eigenen Kind quasi aus Bequemlichkeit und letztlich von langer Hand vorbereitet. Dafür beantragte die Staatsanwaltschaft am Montag eine lebenslängliche Haftstrafe und das sofortige Erlassen eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr.
Der Hang zum Lügen und andere menschliche Schwächen als Grundlage dafür, dass eine junge Frau als Mörderin am eigenen Kind verurteilt wird? – Nein, meinte der Verteidiger der Edertalerin und erhob zugleich Vorwürfe gegen den Bundesgerichtshof, der das erste Urteil für nichtig erklärt hat: „Der Bundesgerichtshof sitzt ein bisschen weit weg. Er hat meine Mandantin nie gesehen und weiß nicht, wie er mit dem Leben von Menschen spielt.“ Ja, die 33-Jährige habe gelogen, immer wieder, aber zur Vorbereitung eines Mordes? „Nein, sie tat es, weil sie sich schämte und aus Sorge, abgewiesen zu werden.“ Als eiskalte, perfide Mörderin, als die sie von der Staatsanwaltschaft dargestellt werde, hätte sie den Leichnam ihres Kindes einfach nur in den Wald bringen müssen, um alle Spuren zu verwischen: „Den Rest hätten die Wildschweine erledigt.“
Als eiskalte Mörderin hätte sie leicht einen Weg aus dem Krankenhaus gefunden, ohne ins Visier der Videokameras zu kommen, mit Hilfe von deren Bildern öffentlich nach ihr gefahndet worden sei. Erst ihre eigene Aussage habe den Verdacht ermöglicht, sie habe ihr Kind erstickt. Ohne diese Angabe hätte niemand etwas zur Todesursache sagen können und die Anklage wäre unmöglich gewesen, betonte der Anwalt der Edertalerin.
Die Monate in der Untersuchungshaft vor der ersten Verhandlung, in denen sie Opfer von Gewalt durch Mithäftlinge wurde, das Auflauern von Fotoreportern vor dem elterlichen Haus in Edertal, das Spießrutenlaufen in einer ländlichen Umgebung, in der jeder jeden kennt; all das habe sie enorm belastet. „Das Schlimmste aber ist der Verlust des eigenen Kindes“, bekräftigte der Verteidiger. In der Verhandlung sei deutlich geworden, wie man von seiner Mandantin ein idealtypisches Verhalten erwartet habe, eben, dass sie alles richtig mache. „Das hat sie nicht getan. Sie hätte es viel besser machen können und müssen – aber daraus kann man nicht den Vorwurf des Mordes ableiten.“ Seine Mandantin habe aus dem schrecklichen Unglück gelernt und bekomme ihr Leben allmählich wieder in den Griff. Die Verteidigung beantragte wegen fahrlässiger Tötung eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung – wie im Urteil 2008.
Bevor sich die Strafkammer zur Beratung zurückzog, erteilte Vorsitzender Richter Dreyer der Angeklagten das letzte Wort. „Ich bin nicht der eiskalte Typ“, stieß sie unter Tränen hervor. Keine Nacht vergehe, in der sie nicht aufschrecke und das ganze Szenario vom Tod ihres Kindes vor Augen habe.
Sind auch das Lügen oder sagt sie die Wahrheit? Es bleibt dabei: Dieses ist einer der Gerichtsprozesse, in denen man mit den Verantwortlichen oben hinter dem Richtertisch nicht tauschen möchte. Das Urteil ergeht am kommenden Freitag.
Die Schüler der Albertville-Realschule in Winnenden haben am Donnerstag ihrer Mitschüler, die genau vor einem Jahr beim Amoklauf des Schülers Tim K. getötet wurden.
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Kommentare
Babymord Prozess anonym – 11.02.10
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