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Frankenauer Feriendorf-GmbH hat Insolvenzantrag gestellt · Fortführung geplant

Ziel: Bis Ostern ein neuer Betreiber

Frankenau (apa). Die „Feriendorf Am Sternberg GmbH“ hat Insolvenzantrag gestellt. Es ist nicht das erste Mal, dass das Feriendorf am Kellerwald in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist.

Zum Feriendorf am Sternberg gehören nicht nur 180 kleine Ferienhäuser, sondern auch die zentralen Gebäude mit Verwaltung, Schwimmbad, Fitness-Räumen und Bistro. Die Gesellschaft hat Insolvenzantrag gestellt.

© Archiv

Das Marburger Amtsgericht hat am Freitag den Frankenberger Rechtsanwalt Hartmut Mitze zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die „Feriendorf Am Sternberg GmbH“ bestellt. Er gehe momentan davon aus, dass das Verfahren zum 1. April eröffnet wird, sagte Mitze im Gespräch mit WLZ-FZ. Bis zum 31. März seien die Löhne der zehn fest angestellten Arbeitnehmer durch das Insolvenzgeld gesichert. Zu den Gründen für die wirtschaftliche Schieflage konnte der Insolvenzverwalter am Montag noch nichts sagen, weil der Insolvenzantrag gerade erst gestellt worden sei.
Mitze kennt sowohl die Strukturen des Feriendorfes als auch einen Großteil der Eigentümer, die ihre Ferienhäuschen über die Gesellschaft an Feriengäste vermieten ließen: Er war bereits vor 14 Jahren nach dem Konkurs der ersten Betreibergesellschaft zeitweise als Notgeschäftsführer des Ferienparks tätig.

Ziel sei es, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und das Unternehmen zu sanieren – allerdings unter neuer Führung: „Nach vorläufiger Einschätzung gehe ich davon aus, dass zum Ostergeschäft im April ein neuer Betreiber gefunden ist“, sagte der Insolvenzverwalter. Dieser könne nach ersten Einschätzungen möglicherweise aus den Reihen der Hauseigentümer kommen. Das neue Konzept solle auf alle Fälle eng mit den Eigentümern abgestimmt werden, sagte Mitze. Denn die Vermietung der Häuser sei von ihnen genauso abhängig wie die Eigentümer der Häuser es von der Serviceeinheit seien.

Für Hausbesitzer, die auf Mietzahlungen von der GmbH warten, besteht nach seinen Angaben allerdings wenig Hoffnung, dass sie ihr Geld wiederbekommen: „Das sind Verluste, die sie im Regelfall hinnehmen müssen“, erläuterte der Rechtsanwalt.  Dass es im Feriendorf weitergeht, ist nicht nur für die fest angestellten Mitarbeiter und die vielen 400-Euro-Kräfte von Bedeutung, sondern auch für einige heimische Unternehmen, die zum Beispiel Lebensmittel ins Feriendorf liefern.

Mehr lesen Sie in der WLZ-FZ vom Dienstag, 7.Februar


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