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Frankenberg: Unfallfahrer vor Gericht

„Sie haben zwei Warnschüsse ignoriert“

Der Mann darf frühestens in einem Jahr erneut wieder eine Fahrerlaubnis bekommen. Er war mit einem Auto unter Alkoholeinfluss gegen einen Lastwagen geprallt – und war erst einen Monat zuvor alkoholisiert auf einem Motorroller erwischt worden.

Mit einem Audi war der 32-Jährige am 10. Oktober gegen einen Lastwagen geprallt. Der Angeklagte kann sich an den Unfall nicht mehr erinnern.

© Michael Hoffsteter

Wetter / Frankenberg (da). Unter den Folgen des schweren Unfalls am 10. Oktober 2011 leidet der 32-Jährige aus dem Frankenberger Land bis heute – nicht nur körperlich. „Ich muss jeden Tag daran denken, was alles hätte passieren können. Was gewesen wäre, wenn das ein voll besetzter Pkw gewesen wäre“, sagte der Mann am Donnerstag in seinem Schlusswort. Vor dem Frankenberger Amtsgericht musste er sich wegen Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässiger Körperverletzung und Fahren ohne Führerschein unter Alkoholeinfluss verantworten.

Im Oktober setzte er sich ans Steuer eines Autos – wiederhohlt mit Alkohol im Blut. Der 32-Jährige befuhr die Bundesstraße 252 von Marburg in Richtung Frankenberg. Am Ortseingang von Todenhausen verlor er auf gerader Strecke die Kontrolle über den Audi und prallte gegen einen entgegenkommenden Lastwagen. Der Autofahrer erlitt schwere Verletzungen, der Fahrer des Sattelschleppers kam mit leichten Verletzungen davon.
Richterin Hülshorst verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 5880 Euro. Seinen Führerschein darf er frühestens in einem Jahr wiederbekommen.

Mehr lesen Sie in der  FZ vom Freitag, 27. Januar


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