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Gericht verurteilt Rosenthaler zu Geldstrafe · Im Freudenhaus getrunken

Mit 1,87 Promille noch klar im Kopf

Rosenthal/Kirchhain (may). Mit einem Auto der Golf-Klasse einen Kilometer zurückzulegen kostet nach Berechnungen des ADAC bei einem Benzinpreis von 1,50 Euro 90 Cent. Ein Rosenthaler muss für diese Wegstrecke deutlich mehr als das Tausendfache bezahlen.
 

Weil der Mechaniker am 17. Juli 2011 in Stadtallendorf im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit mit einem Promillewert von 1,87 sein Auto über einen Kilometer weit bewegt hatte, stand er gestern als Angeklagter vor dem Kirchhainer Amtsgericht. Das unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Edgar Krug tagende Gericht verurteilte den geständigen Mann wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 35 Tagessätzen à 29 Euro. Zugleich wies das Gericht an, dass dem Angeklagten die entzogene Fahrerlaubnis nicht vor dem Ablauf von fünf Monaten erteilt werden darf.

Dumm gelaufen – auf diese Kurzformel lässt sich die Tatnacht aus Sicht des Angeklagten beschreiben. Der 45-Jährige  hatte Streit mit seiner Freundin. Ablenkung suchte er in einer Stadtallendorfer Diskothek, in deren Obergeschoss er sich zuvor für die Nacht einquartiert hatte. In dem Lokal war abends „noch nichts los“, worauf der Gast mit zwei kleinen Bier im Bauch beschloss, mit seinem Auto den einen Kilometer entfernten Stadtallendorfer Tempel käuflicher Lust anzusteuern. In dem Freudenhaus gab sich der Angeklagte offenbar nicht den fleischlichen, sondern den dionysischen Wonnen hin. Er trank, „bis das Geld alle war“ – das war gegen 3.10 Uhr. Er habe sich müde gefühlt, aber keineswegs betrunken, reportierte der Angeklagte seinen gefühlten Zustand beim Besteigen des Autos.

Eine sichere und unauffällige Fahrweise bescheinigte dem Angeklagten ein Polizeibeamter im Zeugenstand. Er war dem Auto des Rosenthalers in der Tatnacht gefolgt, weil dies aus der dünn besiedelten Scharnhorststraße gekommen war,  in der es zu dieser Zeit mehrere Einbruchdiebstähle gegeben hatte. Als der Polizeibeamte  auf dem Parkplatz der Diskothek die Fahrertür des verdächtigen Autos öffnete, kam ihm statt eines Einbrechers eine Alkohol-Wolke entgegen.

Mehr lesen Sie in der  FZ vom  Mittwoch, 25. Januar


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