Kleine Dörfer, große Höfe: Wie hier in Hüttenrode gibt es in vielen Hainaer Ortsteilen große Anwesen. Für die Neuregelung der Abwassergebühren werden die Dörfer aus der Luft fotografiert, um die Dach- und Hofflächen zu berechnen.
So wie alle anderen Kommunen in Hessen muss auch die Gemeinde Haina die Berechnung der Abwassergebühren ändern. „Zielsetzung ist es, die Kosten für die Schmutzwasserreinigung gerechter aufzuteilen“, erläutert Bürgermeister Rudolf Backhaus, „obwohl ich da ganz große Zweifel habe“. Bisher gilt die Menge des Trinkwassers, die ein Haushalt aus der Leitung entnimmt, als Grundlage für die Berechnung des Abwassers (siehe Kasten unten). Für dieses Brauchwasser werden die Gebühren erhoben, mit denen die Abwasserreinigung in den Kläranlagen – rund 750 000 Euro jährlich – finanziert wird.
Doch das Abwasser aus Waschbecken, Spülmaschinen und Toiletten macht nur etwa die Hälfte des Schmutzwassers aus, das in der Kläranlage gereinigt wird. Die andere Hälfte ist Regen- und Tauwasser, das von Dächern, Straßen und Höfen in die Kanäle geleitet wird. Dennoch spielte dieses Oberflächenwasser bei der Gebühr keine Rolle, obwohl es die Hälfte der Kosten verursacht. „Wer kein Oberflächenwasser einleitet, zahlt trotzdem für die Reinigung mit“, erläutert Backhaus, „aber wer zum Beispiel große Dachflächen, aber nur eine Toilette hat, zahlt nur wenig“. Das können zum Beispiel Supermärkte oder Firmen sein.
Genau das wird sich ändern: In der gesplitteten Abwassergebühr werden die Einleitung von Brauchwasser und Oberflächenwasser berücksichtigt. Bei der gesplitteten Berechnung müssen zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden. Entscheidend ist vor allem die Frage, was mit dem Regen- und Tauwasser passiert: Wenn die Regenrinne im Kanal endet, muss der Besitzer zahlen. Wenn das Regenwasser aber in eine Wiese, den Garten oder einen Bach fließt, spielt es keine Rolle für die Kläranlage – und muss entsprechend auch nicht berechnet werden.
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